Dieser Ratgeber zum Thema Kosten für den Fliesenleger ist Teil unserer Serie über die Kostenzusammenstellung beim Fliesenlegen. Hier geht es zur Übersicht aller Beiträge.
Kosten für den Fliesenleger pro Quadratmeter
Preis pro qm: In Deutschland kosten Fliesenleger etwa 30 bis 50€ pro Quadratmeter. Als Österreicher liegt dieser Preis bei ca. 35 bis 55€ und die benachbarten Schweizer zahlen ca. 45 bis 65 CHF.
Preistabelle: Für zusätzliche Arbeiten, wie Verfugung, Anbringen von Sockelleisten etc. fallen ungefähr folgende Kosten für den Fliesenleger an.
- 1€ pro qm für Verfugen mit Acryl oder Silikonabdichtung.
- 4-5€ pro Meter angebrachte Sockelleiste
- 5-10€ je qm für aufwändige Verlegemuster an
- 25-30€ pro qm für Verklebung von Wandfliesen oder Bodenfliesen ohne Muster oder besondere Verlegerichtung.
- 35-50€ je qm fürs Verlegen von Fliesenplatten im Dünnbett
- 50-60€ pro Anfahrt für ein zwei Mann auch bei kurzer Strecke
- 40-60€ pro Quadratmeter sind einzukalkulieren, wenn der Fliesenleger die Platten ins dickschichtige Mörtelbett verlegt.
Welche Kosten hat ein Fliesenleger?
Der selbstständige Fliesenleger muss seine Einnahmen am Tagesende natürlich ordnungsgemäß versteuern. Dazu gehören etwa die Mehrwertsteuer von 19%, Einkommenssteuer am Jahresende und ggf. noch Kosten für die örtliche Gewerbesteuer. Summiert man alle diese Posten auf, dann landet man schnell bei 30-40% Steuerlast. Dazu kommen Lagermiete, evtl. Leasinggebühren für den Fuhrpark und die regelmäßige Erneuerung von verschliffenen Werkzeugen, sowie gewerberelevante Versicherungen.
Hat der Betrieb noch angestellte Mitarbeiter, so wollen auch die angemessen bezahlt werden. Bei entsprechender Auftragslage sind Mitarbeiter jedoch nicht als reine Kostenfaktoren zu sehen, sondern bringen dem Fliesenleger natürlich auch Erträge und idealerweise Gewinn ein.
Der durchschnittliche Preis für 1 qm verlegte Fliesen liegt in Deutschland, je nach Region bei etwa 30€ bis 50€. Diese Schwankung liegt daran, dass Miet- und Lebenshaltungskosten in strukturärmeren Regionen, wie beispielsweise Leipzig, deutlich günstiger sind als in der bayerischen Landeshauptstadt München. Desweiteren zahlt man auf dem Land häufiger weniger Kosten für die Fliesenlegung, als in der Großstadt.

Tipp: Fliesen selber kaufen mit unserem Kostenrechner
Mit dem folgenden Kostenrechner können Sie den Materialbedarf anhand der Raumgröße ermitteln und selbst Fliesen einkaufen. Dies ist nicht nur nützlich, wenn Sie die Fliesen selbst verlegen, sondern hilft auch Kosten beim Fliesenlegen durch den Handwerker zu sparen. Üblicherweise berechnen Fliesenleger auf den Materialpreis ca. 30% Aufschlag, wenn diese die Fliesenpakete selbst einkaufen müssen. Das Geld können Sie durch eine geringe Eigenleistung natürlich selbst sparen. Achten müssen Sie neben den Kosten lediglich auf die Qualität.
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Einfache Keramikfliesen oder Feinsteinzeugfliesen gibt es bereits für ca. 15 pro Quadratmeter. Natursteinfliesen und Glasfliesen sind hochwertiger und kosten etwa 30€. Dekorative und komplexe Verlegemuster, sowie Mosaikfliesen kosten Fliesenleger oder Hobbyheimwerker gerne einmal 60€ pro qm. Achten Sie beim Kauf auch auf die fünf Abriebklassen, welche die Qualität spezifiziert. Abriebklasse 1 nutzt man ausschließlich für Wandfliesen ohne große Belastung. Klasse 5 wird im industriellen Bereich und in Hotels oder auf Treppen genutzt. Für die meisten häuslichen Anwendungen können Sie Fliesen der Klasse 2 bis 4 nutzen. Falls Sie sich unsicher sind, welche Platten Sie kaufen sollen, dann befragen Sie vorab den Fliesenleger zu Kosten und Qualität.
Was verdient ein Fliesenleger?
Die Preise für angestellten Handwerker erscheinen mit einem Stundenlohn von 40-50€ gerade bei größeren Projekten oftmals sehr hoch. Damit man die Kosten für das Fliesen einer Treppe besser einschätzen kann, haben wir uns abschließend noch die Verdienstmöglichkeiten von Fliesenlegern betrachtet. Den Beruf als Fliesenleger kann man bereits mit einer 3 jährigen Ausbildungsdauer und bestandenem Hauptschulabschluss erlernen. Die Verdienstmöglichkeiten sehen wie folgt aus:
- 1. Lehrjahr: ca. 550 bis 700 Euro
- 2. Lehrjahr: ca. 750 bis 1050 Euro
- 3. Lehrjahr: ca. 950 bis 1350 Euro
- Einstiegsgehalt: ca. 1750 bis 1950 Euro
- Einige Jahre Berufserfahrung: ca. 2200 bis 2800 Euro
- Meister, angestellt: ca. 3500 bis 4000 Euro
- Meister, selbstständig mit Angestellten: ca. 6000€ bis 8000€
Privaten Fliesenleger suchen ist illegal
Wie wir am obigen Beispiel gesehen haben, verdient der Staat an den Kosten für den Fliesenleger einen großen Anteil. Natürlich liegt es jetzt Nahe, sich einen privaten Handwerker zu suchen und diesen bar zu bezahlen. Doch Obacht, dies gilt in Deutschland als Schwarzarbeit und ist strafbar. Auch mit sogenannten „Freundschaftsdiensten“ sollte man im Zweifelsfall vorsichtig sein und insbesondere keine Zahlungen für derartige Tätigkeiten vornehmen. Besser und legal ist es, wenn Sie die Kosten für den Fliesenleger von den Steuern absetzen, das können auch Privatpersonen.
Preise für den Handwerker steuerlich absetzen
Gemäß § 35a Abs. 3 EstG im Einkommenssteuergesetz lassen sich die Preise für Handwerker steuerlich absetzen. Konkret lautet der Gesetzestext:
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
In verständlichem Deutsch und addiert mit den weiteren Ansprüchen der Behörden bedeutet dies:
- 6000€ an Arbeitskosten (Arbeitslohn, Fahrtkosten, etc.) sind absetzbar.
- Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden.
- Der Steuerbonus beträgt 20%
- somit beträgt der Erstattungsbetrag maximal 1200€, auch für Eheleute.
- Die Arbeit muss eine Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahme in der selbst genutzten Wohnung oder dem eigenen Haus sein.
- Sie müssen den Auftrag als Privatperson erteilen.
- Die Rechnungssumme MUSS überwiesen werden. Barbelege erkennt das Finanzamt nicht an.
- Für den Steuerbonus dürfen keine Fördergelder beantragt worden sein, wie etwa öffentlich geförderte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse.
